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FAQ

Hier erhalten Sie weitere Informationen über SKYNOPOLY.

1. Was ist das Ziel von SKYNOPOLY?

SKYNOPOLY führt zur Ökonomisierung des privaten Luftraums, indem es exklusiv von Grundstückseigentümern, insbesondere von solchen mit Wohngrundstücken, Überflugrechte für Logistikdrohnen sowie Flugtaxis erwirbt und diese sodann temporär gegen Entgelt an Dritte, insbesondere kommerzielle Betreiber von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten, weiterreicht. Die dadurch von SKYNOPOLY erzielten Erlöse werden mit den Grundstückseigentümern geteilt.

2. Wie lange wird es noch dauern, bis Logistikdrohnen und Flugtaxis am Himmel zu sehen sind?

Auch wenn die Vorstellung, dass Logistikdrohnen den Luftraum bevölkern, noch nach Science-Fiction klingen mag, zeigen die erheblichen Investitionen diverser Unternehmen (alleine Amazon hat über 100 Mrd. USD im letzten Jahrzehnt in Prime Air investiert , hinzu kommen Investitionen von Alphabet in Wing Aviation, UPS in Flight Forward, Walmart, Walgreens, FedEX und DHL) in diesen Bereich, der im Jahr 2020 veröffentlichte Aktionsplan der Bundesregierung zum Thema „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ sowie die gesetzgeberischen Aktivitäten auf EU- und nationaler Ebene, dass Wirtschaft und Politik ernsthaft davon ausgehen, dass dieses Szenario früher als viele Menschen denken, Wirklichkeit werden könnte. So äußerte etwa Bundesverkehrsminister Scheuer am 13.05.2020 im Rahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Aktionsplans der Bundesregierung den Wunsch, dass kommerzielle Dohneneinsätze innerhalb der nächsten drei Jahre verkehrstechnisch zu den Alltagserscheinungen zählen sollen.

Bei Flugtaxis deutet sich hingegen an, dass diese jedenfalls kurz- bis mittelfristig keine Massenverkehrsmittel darstellen werden.

Die Frage, wann es so weit ist, ist aber für Sie als Grundstückseigentümer letztlich auch nicht entscheidend, da SKYNOPOLY für Sie kostenlos ist. Im ungünstigsten Fall setzen sich kommerzielle Drohnen und Flugtaxis nicht durch und alles bleibt wie es ist. SKYNOPOLY ist somit eine Wette auf die Zukunft, bei der Sie nur gewinnen können.

3. Wer steht hinter SKYNOPOLY?

Gründer und Geschäftsführer von SKYNOPOLY ist der Dortmunder Rechtsanwalt und Notar Dr. Conrad Dreier.

4. Welche Kosten entstehen mir als Grundstückseigentümer durch die Teilnahme an SKYNOPOLY?

SKYNOPOLY ist für Sie kostenlos. Lediglich die mit Ihrem Grundstück erzielten Erlöse werden zwischen Ihnen und SKYNOPOLY geteilt.

5. Wie ist die Rechtslage? Müssen ich als Grundstückseigentümer den Überflug von Logistikdrohnen und Flugtaxis dulden?

Überflug von Logistikdrohnen bei Wohngrundstücken

Gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten über Wohngrundstücken unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt, oder

2. die Startmasse des unbemannten Fluggerätes beträgt bis zu 0,25 Kilogramm und das unbemannte Fluggerät und seine Ausrüstung sind zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und zur Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage, oder

3. der Betrieb findet in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern statt, und

a) die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück ist zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können, und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,

b) alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,

c) der Betrieb nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit stattfindet und

d) nicht zu erwarten ist, dass durch den Betrieb Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschritten werden.

Da Logistikdrohnen die zustimmungsfreie Höchststartmasse überschreiten und ihr Ziel regelmäßig auch über öffentliche Straßen erreichen können (da der Charme von Drohnen jedoch gerade in der Nutzung der direkten Luftlinie liegt, ist die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes für die Betreiber von Logistikdrohnenflotten eher uninteressant), bedarf der Überflug grundsätzlich Ihrer Zustimmung.

Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann jedoch gemäß § 21i LuftVO auch über die für Wohngrundstücke festgelegten Regelungen hinaus in begründeten Fällen den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulassen, wenn

1. der beabsichtigte Betrieb und die Nutzung des Luftraums nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zu einer Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Natur- und Umweltschutz, führen und

2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist.

Die im Einzelnen zu erfüllenden Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung nach § 21i LuftVO sind von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur noch nicht abschließend geklärt, so dass aufgrund des weitreichenden Auslegungsspielraums der 22 Landesluftfahrtbehörden (einige Bundesländer haben gleich mehrere) und die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe eine rechtliche Zersplitterung des Luftraums droht.

Überflug von Logistikdrohnen bei Grundstücken, die nicht zu Wohnzwecken dienen

Sofern Sie Eigentümer eines Grundstückes sind, das nicht zu Wohnzwecken dient, haben Sie den Überflug von Logistikdrohnen nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich zu dulden (etwaige Betriebsbeschränkungen und -verbote, die unabhängig von der Art der Grundstücksnutzung bestehen, bleiben unberührt).

Flugtaxis

Flugtaxis werden rechtlich wie die bemannte Luftfahrt behandelt, so dass für diese die für Logistikdrohnen geltenden Überflugbeschränkungen und -verbote keine Anwendung finden. Sie haben daher unabhängig von der Art der Grundstücksnutzung deren Überflug nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich zu dulden.

6. Zahlt mir SKYNOPOLY bereits für die Einräumung der Überflugrechte Geld?

Bei SKYNOPOLY handelt es sich für Sie als Eigentümer um eine risikolose Wette auf die Zukunft. Solange noch keine Logistikdrohnen und Flugtaxis flächendeckend im Einsatz sind, der Überflug nach geltender Rechtslage selbst für Eigentümer von Wohngrundstücken aufgrund der möglichen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entschädigungslos zu dulden ist (siehe Frage 5 zur Rechtslage), kann SKYNOPOLY Ihnen für die Einräumung der Überflugrechte nur einen symbolischen Geldbetrag zahlen. Dies ändert sich aber schlagartig, wenn erst einmal Logistikdrohnen am Himmel zu sehen sind, wie bei Monopoly eine Straße, auf der auch Ihr Grundstück liegt, z.B. eine Flugroute von Nord-West nach Süd-Ost durch Ihre Stadt, komplett ist und erste Verträge mit Betreibern von Logistikdrohnenflotten geschlossen wurden. Als Eigentümer eines Wohngrundstücks können Sie dann mit stetigen und durchaus hohen jährlichen Erlösen rechnen (siehe Frage 7).

Um es kurz zu machen: erst wenn SKYNOPOLY mit einer Straße Geld verdient, verdienen auch die jeweiligen Grundstückseigentümer Geld. Straßen können aufgrund der derzeitigen Rechtslage aber nur entstehen, wenn zumindest alle angrenzenden Eigentümer von Wohngrundstücken an SKYNOPOLY teilnehmen. Erzählen Sie also auch Ihren Nachbarn von SKYNOPOLY, wenn der Himmel über Ihrem Haus eine Straße und keine Sackgasse werden soll.

7. Wie hoch sind die jährlichen Erlöse, die ich als Grundstückseigentümer mit SKYNOPOLY erzielen kann, nachdem sich Logistikdrohnen und Flugtaxis erst einmal im Alltag etabliert haben?

Auch wenn es nicht ganz einfach ist, auf diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Antwort zu geben, wird man wohl davon ausgehen können, dass Sie zumindest als Eigentümer eines Wohngrundstücks für die Duldung des Überflugs von Logistikdrohnen – je nach Lage und Wichtigkeit der Straße für diese – mit jährlichen Erlösen in mindestens vierstelliger Höhe rechnen können*. SKYNOPOLY leistet bei einer fremdfinanzierten Immobilie somit einen nicht unerheblichen Beitrag zum Kapitaldienst (Zins und Tilgung).

Sofern Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, das nicht zu Wohnzwecken dient, haben Sie den Überflug von Logistikdrohnen und Flugtaxis dagegen grundsätzlich zu dulden. Gleiches gilt für Wohngrundstücke hinsichtlich des Überflugs von Flugtaxis (siehe Frage 5 zur Rechtslage). Dementsprechend wird eine gewinnbringende Vermarktung von Überflugrechten durch SKYNOPOLY in diesen Fällen wohl erst möglich sein, wenn der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärft und den Überflug ebenfalls nur mit Zustimmung des betroffenen Eigentümers zulässt. Ob und wann dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden.

* Angabe ohne Gewähr (Betrag nach erfolgter Teilung des Erlöses zwischen dem Grundstückseigentümer und SKYNOPOLY)

8. Warum sollte ich als Grundstückseigentümer möglichst bald an SKYNOPOLY teilnehmen (und zwar selbst dann, wenn ich Drohnen eigentlich skeptisch gegenüber eingestellt bin)?

Als Grundstückseigentümer werden Sie früher als Sie denken zumindest mit Logistikdrohnen - sei es, dass diese auf öffentlichen Straßen direkt neben Ihrem Grundstück vorbei- (nach derzeitiger Rechtslage von Ihnen selbst bei einem Wohngrundstück entschädigungslos zu dulden (siehe Frage 5 zur Rechtslage)) oder sogar über Ihr Grundstück aufgrund von Ausnahmegenehmigungen hinwegfliegen (dito) - in Berührung kommen. Zwischen Vorbei- und Überflug besteht optisch und akustisch kein Unterschied – mit letzterem verdienen Sie durch Ihre Teilnahme an SKYNOPOLY jedoch Geld. Oder anders gesagt: SKYNOPOLY sorgt dafür, dass Sie für etwas, dass Sie unter Umständen auch so dulden müssen, bezahlt werden.

Da es regelmäßig einige Zeit dauert, bis alle zur Komplettierung einer Straße erforderlichen Grundstückseigentümer an SKYNOPOLY teilnehmen, ist es zwingend erforderlich, dass frühzeitig mit dem Straßenaufbau, d.h. mit dem vertraglichen Auf- und Ausbau der Drohnenstraßen, begonnen wird und auch Ihre Nachbarn zur Teilnahme bewegt werden – je früher Ihre Straße vollständig ist, desto früher verdienen Sie als Eigentümer Geld.

Ein letzter wichtiger Aspekt ist die für Sie durch SKYNOPOLY geschaffene Rechtssicherheit:

Selbst wenn einmal der Überflug von Logistikdrohnen wie etwa bei Flugzeugen komplett liberalisiert werden sollte, d.h. der Zustimmung des einzelnen Eigentümers eines Wohngrundstücks (Eigentümer von Grundstücken, die nicht zu Wohnzwecken dienen, haben den Überflug von Logistikdrohnen bereits jetzt grundsätzlich zu dulden) keine rechtliche Bedeutung mehr zukommen sollte, bleiben die Betreiber von Logistikdrohnenflotten an zuvor mit SKYNOPOLY getroffene vertragliche Vereinbarungen gebunden (Prinzip der Vertragstreue, lat. „Pacta sunt servanda“), wovon wiederum auch Sie als Eigentümer profitieren.

9. Warum arbeiten Betreiber von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten mit SKYNOPOLY zusammen?

Da die rechtlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Wandel unterliegen (siehe Frage 5 zur Rechtslage), ist auch für Betreiber von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten die durch SKYNOPOLY geschaffene Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung. Insbesondere Betreiber von Logistikdrohnenflotten stehen derzeit vor der Wahl, entweder bei den 22 verschiedenen Landesluftfahrtbehörden (einige Bundesländer haben gleich mehrere) mit genauso vielen unterschiedlichen Formularen und Behördenauffassungen unzählige Ausnahmegenehmigungen für den Überflug von Wohngrundstücken, die zur Nutzung des kürzesten Weges regelmäßig überflogen werden müssen, zu beantragen oder aber auf das durch SKYNOPOLY geschaffene Straßennetz auf Vertragsbasis zurückzugreifen. SKYNOPOLY befreit die Betreiber aber nicht nur von lästiger Bürokratie, sondern fördert zugleich die gesellschaftliche und politische Akzeptanz des kommerziellen Drohneneinsatzes in Deutschland.

10. Warum kann ich als Grundstückseigentümer meine Überflugrechte nicht direkt gegenüber den Betreibern von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten vermarkten?

Um den maximalen Erlös gegenüber der zu erwartenden Vielzahl von Betreibern von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten herauszuholen, benötigen Sie SKYNOPOLY als übergeordnete Plattform, die ausschließlich Ihre Interessen und die der anderen Eigentümer vertritt, die einzelnen Überflugrechte zu Straßen verbindet (das Überflugrecht über einem einzelnen Grundstück ist für sich genommen wertlos - nur Straßen zählen!) und anschließend zentral vermarktet. SKYNOPOLY hat den Marktüberblick, das Verhandlungsgeschick und die rechtliche Expertise, um mit verschiedenen Betreibern parallel lukrative Verträge abschließen zu können.

11. Wie kann ich an SKYNOPOLY teilnehmen?

Um an SKYNOPOLY teilnehmen zu können, füllen Sie bitte das Kontaktformular unter dem Menüpunkt Teilnehmen aus. SKYNOPOLY lässt Ihnen dann umgehend die Vertragsunterlagen zukommen.

SKYNOPOLY wird Sie in der Folgezeit über die laufende Entwicklung auf dem Laufenden halten. Bitte bedenken Sie, dass es bei SKYNOPOLY wie bei dem bekannten Gesellschaftsspiel nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf Straßen ankommt. Diese können aber nach geltender Rechtslage grundsätzlich nur entstehen, wenn auch möglichst alle an Ihr Grundstück angrenzenden Eigentümer von Wohngrundstücken an SKYNOPOLY teilnehmen. Erzählen Sie daher bitte auch Ihren Nachbarn von SKYNOPOLY.


Selbstverständlich werden Ihre Daten nach den geltenden Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und Dritten nicht zugänglich gemacht.



Was ist das Ziel von SKYNOPOLY?

SKYNOPOLY führt zur Ökonomisierung des privaten Luftraums - verdienen Sie mit dem Himmel über Ihrer Immobilie Geld!

SKYNOPOLY führt zur Ökonomisierung des privaten Luftraums, indem es exklusiv von Grundstückseigentümern, insbesondere von solchen mit Wohngrundstücken, Überflugrechte für Logistikdrohnen sowie Flugtaxis erwirbt und diese danach temporär gegen Entgelt an Dritte, insbesondere kommerzielle Betreiber von Logistikdrohnen- und Flugtaxiflotten, weiterreicht. Die dadurch von SKYNOPOLY erzielten Erlöse werden mit den teilnehmenden Grundstückseigentümern geteilt.

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